Rechtsprechung
BFH, 09.06.1965 - VI 237/64 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1965, 1349
Wird zitiert von ...
- BFH, 26.07.1974 - VI R 24/69
Haftung des Arbeitgebers für Lohnsteuer nach bestandskräftiger Veranlagung des …
Es ist anerkannten Rechts, daß der Arbeitgeber den Arbeitslohn vorschriftsmäßig gekürzt hat, wenn er die Lohnsteuer entsprechend den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte berechnet hat (vgl. Urteil des BFH vom 9. Juni 1965 VI 237/64, Steuerrechtsprechung in Karteiform -- StRK --, Einkommensteuergesetz, § 38, Rechtsspruch 61, HFR 1965, 513) und wenn er der Berechnung der Lohnsteuer die für das Streitjahr gültigen Lohnsteuertabellen zugrunde gelegt hat (vgl. BFH-Urteile vom 6. Mai 1959 VI 252/57 U. BFHE 69, 83, BStBl III 1959, 292, und vom 11. Juni 1970 VI R 67/68, BFHE 99, 310, BStBl II 1970, 664).